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   VG Ansbach, 15.05.2020 - AN 18 E 20.00911   

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https://dejure.org/2020,12955
VG Ansbach, 15.05.2020 - AN 18 E 20.00911 (https://dejure.org/2020,12955)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.05.2020 - AN 18 E 20.00911 (https://dejure.org/2020,12955)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - AN 18 E 20.00911 (https://dejure.org/2020,12955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; BaylfSMV § 20 Abs. 2 S. 2 4.
    Genehmigung des Betriebs einer Freilichtbühne unter Auflage der Personen- und Kontaktdatenerfassung wegen der Corona-Pandemie, hier: eintweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Personen- und Kontaktdatenerfassung als Auflage im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung für Aufführungen unter freiem Himmel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2020 - AN 18 E 20.00911
    Bezüglich der Kunstfreiheit ist im Grundgesetz zwar kein Gesetzesvorbehalt beigefügt, sodass diese nur in kollidierendem Verfassungsrecht ihre Schranken finden kann (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.1971 - 1 BvR 435/68).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2020 - AN 18 E 20.00911
    Dies gilt jedoch nicht, wenn eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 22.11.2000 - 11 C 2.00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97

    Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2020 - AN 18 E 20.00911
    Mit Blick auf diese Zielsetzung können im Eilverfahren vordringlich nur die Einwände berücksichtigt werden, die von dem Rechtsschutzsuchenden selbst vorgebracht werden, es sei denn, dass sich andere Fehler bei summarischer Prüfung als offensichtlich aufdrängen (vgl. OVG NRW, B.v. 26.1.1999 - 3 B 2861/97 - juris Rn.4).
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